LEISTUNGEN FÜR FREIE BERUFE
Die Angehörigen der freien Berufe, wie z. B. selbstständig tätige Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. erbringen unter Einsatz ihrer geistigen Fähigkeiten höchstpersönlich Arbeitsleistungen. Der Einsatz von Kapital und eine kaufmännische Organisation treten dabei in den Hintergrund. Damit lassen sich die Erleichterungen bei der Gewinnermittlung und den Buchführungspflichten erklären.
Dies birgt in Zeiten steigender Insolvenzen eine immense Gefahr, die zunehmend auch Kreditinstitute erkennen und deshalb von Freiberuflern regelmäßige Nachweise über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit fordern. Als freiberufliche Kollegen möchten wir Ihnen neben der reinen Erstellung von Gewinnermittlungen und Steuererklärungen gerade auf diesem Gebiet behilflich sein.
Schon bei Fragen im Zusammenhang mit der Gründung Ihrer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit stehen wir Ihnen - auch im Hinblick auf standesrechtliche Vorgaben - mit Rat und Tat zur Seite.
Insbesondere folgende Fragen sollten geklärt werden:
- Welche Rechtsformen sind zulässig und welche Rechtsform ist am besten geeignet?
- Wie hoch ist in der Anfangsphase der Kapitalbedarf und wie lässt er sich finanzieren?
- Bietet sich der Zusammenschluss in einer Gesellschaft mit Berufskollegen an?
Nach dem erfolgreichen Start in die Freiberuflichkeit wollen Sie sicherlich Ihre Fachkenntnisse vertiefen und sich nicht unnötig mit bürokratischen Verpflichtungen aufhalten.
Dazu bietet die CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH Ihnen eine breite Palette unseres eigenen freiberuflichen Könnens:
- Übernahme Ihres gesamten Lohnbereichs/Personalmanagements
- Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie des Jahresabschlusses
- Erfüllung der Deklarationspflichten für die Umsatz- und Einkommensbesteuerung
- Begleitung Ihrer Tätigkeit durch betriebswirtschaftliche Beratung
- Unterstützung bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen