consulta | Steuerberatungsgesellschaft mbH

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was kostet mich eine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung bei der CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH und ist diese für mich überhaupt sinnvoll?

Vor jeder ausführlichen Beratung wird von uns zunächst geklärt, inwieweit eine steuerliche Beratung für Sie überhaupt sinnvoll ist. Dieses erste Gespräch ist für Sie kostenfrei. Erst danach entscheiden Sie, ob und ggf. in welchem Umfang Sie uns beauftragen. Sollten Sie uns beauftragen, so sieht die Gebührenordnung für Steuerberater für ein erstes Beratungsgespräch einen Gebührenrahmen bis max. 180 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. vor. Je nach Art der Tätigkeit und ausführendem Mitarbeiter kann der tatsächlich von uns in Rechnung gestellte Stundensatz deutlich niedriger liegen. Die genaue Höhe kann selbstverständlich vor Beauftragung festgelegt werden.

Im Rahmen der laufenden Beratung, zum Beispiel die Erstellung Ihrer Steuererklärungen, der Buchführung oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, richtet sich die Gebühr grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstehenden Aufwands. Gerne erstellen wir für Sie ein kostenfreies und auf Ihre Anforderungen abgestimmtes unverbindliches Angebot, das selbstverständlich genau mit Ihnen besprochen wird.

Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Einkünften dürfen übrigens auch weiterhin als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden (allerdings nicht mehr als Sonderausgaben). Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück - dies gilt auch trotz der gesetzlichen Änderungen ab 01.01.2006!

Bietet die CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH auch die Möglichkeit der Erstellung des Jahresabschlusses/Gewinnermittlung, wenn ich die laufende Buchführung selbst erstelle?

Kosteneinsparung ist heutzutage gerade im Mittelstand nahezu lebenswichtig. Das Leistungsangebot Ihres Steuerberaters sollte immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein, daher reagieren wir absolut flexibel auf Ihre Wünsche. Mehr noch: Durch die Kooperation mit der DATEV e.G. können wir Ihnen sogar eine Reihe von Programmen anbieten, mit deren Hilfe Sie Ihre Buchführung einfach und unkompliziert selbst abwickeln können. Aufgrund vorhandener Schnittstellen zu den von uns genutzten Programmen, erhalten Sie von uns bei Bedarf fundierte, individuelle Controlling-Auswertungen. Als mögliche Alternative bieten wir Ihnen aber auch die fachkompetente Erstellung Ihrer Buchführung in Ihren Büroräumen, ohne dass Sie eigene Arbeitskraft bereitstellen müssen. So entstehen für Sie nur Kosten, wenn Sie die Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von uns diesbezüglich in einem erstem kostenfreien Gespräch beraten.

Bekomme ich bei der CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH überhaupt kurzfristig einen Termin?

Durch unsere Kanzleigröße und die qualifizierten Mitarbeiter ist gewährleistet, dass Ihnen innerhalb kurzer Zeit immer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht, unabhängig von der Größenordnung des Mandats. Sollten eine Terminvereinbarung innerhalb der üblichen Geschäftszeiten aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, stehen wir Ihnen nach Absprache selbstverständlich auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Steuerbescheid richtig ist. Kann ich diesen von der CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH prüfen lassen?

Auch dem Finanzamt unterlaufen Fehler. Eine Prüfung des Steuerbescheides und ggf. die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist selbstverständlich auch möglich, wenn die Steuererklärung nicht von uns erstellt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Beratungsleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird.

Kann die CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH auch Verträge für mich ausarbeiten?

Nein, im Rahmen der Befugnis zur Rechtsberatung darf der Steuerberater keine Verträge ausarbeiten. Steuerberater dürfen Verträge nur im Hinblick auf ihre steuerlichen Auswirkungen hin überprüfen. Durch die enge Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Friederich (Fachanwalt für Steuerrecht) der Kanzlei Rosengarth und Partner GbR sind wir aber in der Lage, Sie auch in dieser Hinsicht effektiv zu beraten. Unsere Kenntnisse über Sie und Ihr Unternehmen können so effektiv in eine sinnvolle Vertragsgestaltung einfließen.

Meine Bank möchte von mir einen geprüften Jahresabschluss. Kann dieser von der CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt werden?

Zu den klassischen Aufgaben des Steuerberaters gehört neben der Erstellung von Jahresabschlüssen auch die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen. Durch unsere Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rosengarth und Partner GbR verfügen wir auch über das notwendige Know-how einer Jahresabschlussprüfung. Auch haben wir Erfahrung bei der Erstellung von Konzernabschlüssen.