consulta | Steuerberatungsgesellschaft mbH

 


Lohnbuchhaltung

 Hier haben wir Ihnen interessante Formulare und Informationen bereitgestellt:


 

 

Personalfragebögen:
 

Um die Lohnabrechnung korrekt durchführen zu können, benötigt man viele Informationen wie z. B. bei Eintritt eines neuen Arbeitnehmers. Sie benötigen Angaben über Anschrift, Kontodaten, Krankenkassen, Identifikationsnummer, usw. 

Zu Ihrer Unterstützung haben wir für Sie einige Personalfragebögen zum Download bereitgestellt:

Personalfragebogen/Neuer AN
Neuer Arbeitnehmer
Personalbogen AN ab 2024.pdf (65.26KB)
Personalfragebogen/Neuer AN
Neuer Arbeitnehmer
Personalbogen AN ab 2024.pdf (65.26KB)
Personalfragebogen/Neuer AN Englisch
Neuer Arbeitnehmer Englisch
Personalbogen AN ab 2024 engl..pdf (81.02KB)
Personalfragebogen/Neuer AN Englisch
Neuer Arbeitnehmer Englisch
Personalbogen AN ab 2024 engl..pdf (81.02KB)
Personalfragebogen/Azubi
Auszubildende
personalfragebogen_auszubildende_consulta.pdf (40.95KB)
Personalfragebogen/Azubi
Auszubildende
personalfragebogen_auszubildende_consulta.pdf (40.95KB)

 

Personalfragebogen/Minijob
Minijob oder kurfr. Beschäftigte
Auskunftshilfe für Minijobs Lohn Stand 01_24.pdf (67.1KB)
Personalfragebogen/Minijob
Minijob oder kurfr. Beschäftigte
Auskunftshilfe für Minijobs Lohn Stand 01_24.pdf (67.1KB)
Personalfragebogen/Minijob Anlage
Befreiungsantrag RV Minijob Anlage
personalfragebogen_minijob_beschäftigt Befreiungsantrag_RV_Pflicht.pdf (107.63KB)
Personalfragebogen/Minijob Anlage
Befreiungsantrag RV Minijob Anlage
personalfragebogen_minijob_beschäftigt Befreiungsantrag_RV_Pflicht.pdf (107.63KB)
Personalfragebogen/kurzfr.Beschäftigte
Kurzfr. Beschäftigte oder Minijobs
Auskunftshilfe für Minijobs Lohn Stand 01_24.pdf (67.1KB)
Personalfragebogen/kurzfr.Beschäftigte
Kurzfr. Beschäftigte oder Minijobs
Auskunftshilfe für Minijobs Lohn Stand 01_24.pdf (67.1KB)
Personalfragebogen/Sofortmeldung
Gilt nur für Betriebe die sofortmeldepflichtig sind
personalfragebogen_angaben_erstellung_sofortmeldung_consulta.pdf (28.13KB)
Personalfragebogen/Sofortmeldung
Gilt nur für Betriebe die sofortmeldepflichtig sind
personalfragebogen_angaben_erstellung_sofortmeldung_consulta.pdf (28.13KB)
Arbeitsstunden-Dokumentation
PDF-Datei zur man. Stunden.-Erfassung
16_Mindestlohn_Dokumentation.pdf (27.86KB)
Arbeitsstunden-Dokumentation
PDF-Datei zur man. Stunden.-Erfassung
16_Mindestlohn_Dokumentation.pdf (27.86KB)

 

Personal/Sonstiges:

Krankmeldungen_Vorlage eAU
Vorlage zur Erfassung von Krankmeldung der AN eAU zur Weiterleitung an Lohnsachbearbeitung
Krankmeldungen.xlsx (21.9KB)
Krankmeldungen_Vorlage eAU
Vorlage zur Erfassung von Krankmeldung der AN eAU zur Weiterleitung an Lohnsachbearbeitung
Krankmeldungen.xlsx (21.9KB)


Neuigkeiten


Zurück zur Übersicht

30.11.2015

26.8.15: Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Zum 01.08.2015 ist die Neufassung der MiLoDokV in Kraft getreten, in der die Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für bestimmte Arbeitnehmergruppen weiter eingeschränkt werden.
Die Pflichten
• zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung nach § 16 Abs. 1 od. 3 MiLoG,
• zur Abgabe einer Versicherung nach § 16 Abs. 2 od. 4 MiLoG sowie
• zum Erstellen und Bereithalten von Dokumenten nach § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG
gelten nicht für folgende Mitarbeiter:
• das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt eines Mitarbeiters überschreitet € 2.958,00 brutto oder
• das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt eines Mitarbeiters überschreitet € 2.000,00 brutto, wenn dieses Monatsentgelt für die letzten vollen 12 Monate nachweislich vom Arbeitgeber gezahlt wurde (Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben bei der Berechnung des Zeitraums von 12 Monaten unberücksichtigt).
• für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers oder, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, des vertretungsberechtigten Organs der juristischen Person oder eines Mitglieds eines solchen Organs oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft.
Die Einschränkungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Arbeitgeber diejenigen Unterlagen im Inland in deutscher Sprache bereithält, aus denen sich die Erfüllung der Voraussetzungen für die einschränkende Anwendung des Mindestlohngesetzes ergibt.
Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichte MiLoDokV im Volltext klicken Sie bitte hier: 2015-07-29_BMF_MiLoDokV



Zurück zur Übersicht